Durchgangsarzt
Ein Durchgangsarzt (D-Arzt) ist ein speziell von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (DGUV- deutsche gesetzliche Unfallversicherung) ermächtigter Arzt. Es werden ausschließlich fachlich geeignete Ärzte mit entsprechender Ausstattung der Praxis am Durchgangsarztverfahren beteiligt.
Nach einem Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall stellt sich der/die Unfallverletzte bei einem Durchgangsarzt vor, dieser leitet das sog. bg-liche Heilverfahren ein. Neben der ärztlichen Behandlung und Betreuung steuert er den gesamten weiteren Verlauf wie Rehabilitation, berufliche Wiedereingliederung oder auch die Begutachtung von möglichen Folgeschäden nach einem Arbeitsunfall. Darüber hinaus verfügt er über ein Netzwerk von spezialisierten Fachkliniken um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.